Gesetzlichen Einlassbestimmungen für Minderjährige
Kinder unter sechs Jahren dürfen – auch in Begleitung – keine Konzerte besuchen. Kinder zwischen sechs und unter 14 Jahren dürfen in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ein Konzert besuchen. Bitte denken Sie an den entsprechenden Nachweis. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Konzerte allein besuchen.